Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden durch die jeweilige Krankenkasse übernommen.


Privatversicherte

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den Privatversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Dennoch gibt es bei den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe individuelle Tarife. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie, ihre Krankenkasse zu kontaktieren, um z.B. Fragen nach dem Umfang der Psychotherapie zu klären. Häufig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für bis zu vier Sitzungen. Diese probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) dienen dazu herauszufinden, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode geeignet ist und ob die Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen als Patient oder Patientin und uns als Therapeutinnen gelingt.


Psychotherapie für Selbstzahler

Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten manchmal ihre Psychotherapie selbst zahlen, um z.B. ihre Krankenkasse oder Beihilfe nicht über eine psychotherapeutische Behandlung informieren zu müssen. Auch hier rechnen wir, für eine Therapiestunde von 50 Minuten, nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) ab.


Gesetzlich versicherte Patienten

Als Pflichtversicherte von gesetzlichen und Betriebskrankenkassen werden im Höchstfall bis zu 80 Therapiestunden (50 Min.) übernommen.

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten stellen wir Ihnen den Termin in Rechnung, da wir den Termin so kurzfristig nicht neu vergeben können.